Grundsätzlich gilt das Jugendschutzgesetz. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Festival nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren müssen das Festival um 24 Uhr verlassen. Dies gilt nicht, wenn sie in Begleitung einer volljährigen Begleitperson sind, auf die von den Eltern die Erziehungsberechtigung für die Dauer der Veranstaltung übertragen wurde. Ein schriftlicher Nachweis hierüber ist mitzuführen. Das notwendige Formular (der sog. "Muttizettel") steht unten zum Download bereit.
Bitte bedenkt, dass ein Musikfestival eine laute und anstrengende Veranstaltung ist und überlegt genau, ob ihr eurem Kleinkind diese Strapazen zumuten wollt. Tragt ggf. bitte Sorge dafür, dass es mit ausreichend Gehörschutz versorgt ist.
Kinder bis einschließlich 11 Jahren haben freien Eintritt. Auf Nachfrage muss das Alter der Kinder mittels eines Ausweisdokumentes (z.B. Schülerausweis) nachgewiesen werden.