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Jugendschutz

Grundsätzlich gilt das Jugendschutzgesetz. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Festival nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren müssen das Festival um 24 Uhr verlassen. Dies gilt nicht, wenn sie in Begleitung einer volljährigen Begleitperson sind, auf die von den Eltern die Erziehungsberechtigung für die Dauer der Veranstaltung übertragen wurde. Ein schriftlicher Nachweis hierüber ist mitzuführen. Das notwendige Formular (der sog. "Muttizettel") steht unten zum Download bereit.

Bitte bedenkt, dass ein Musikfestival eine laute und anstrengende Veranstaltung ist und überlegt genau, ob ihr eurem Kleinkind diese Strapazen zumuten wollt. Tragt ggf. bitte Sorge dafür, dass es mit ausreichend Gehörschutz versorgt ist. 
Kinder bis einschließlich 11 Jahren haben freien Eintritt. Auf Nachfrage muss das Alter der Kinder mittels eines Ausweisdokumentes (z.B. Schülerausweis) nachgewiesen werden.

Zutrittsbestimmungen nach Alter

von 0 bis einschließlich 11 Jahre:

Festivalgelände: Zutritt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten/ erziehungsbeauftragten Person erlaubt.
Kinder bis einschließlich 11 Jahre erhalten kostenfreien Eintritt. 

Campinggelände: Campinggelände: Zutritt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten/ erziehungsbeauftragten Person erlaubt.
Achtung: Auf dem Campingplatz gibt es keine einheitliche Nachtruhe. Es kann bis spät in die Nacht laut sein. 

von 12 bis einschließlich 15 Jahre:

Festivalgelände: Zutritt generell nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten/ erziehungsbeauftragten Person erlaubt.

Campinggelände: Zutritt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten/ erziehungsbeauftragten Person erlaubt.

von 16 bis einschließlich 17 Jahre:

Festivalgelände: Zutritt auch ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten/ erziehungsbeauftragten Person erlaubt, jedoch muss das Festivalgelände ohne enstprechende Begleitung bis 24 Uhr verlassen werden.

Campinggelände: Zutritt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten/ erziehungsbeauftragten Person erlaubt.

von 18 bis 99 Jahre:

Keine altersbedingten Zutrittsbegrenzungen. Alles erlaubt, was nicht illegal ist!

***

Übertragung der Erziehungsbeauftragung ("Muttizettel"):

Erläuterungen

* Personensorgeberechtigte (erziehungsberechtigte) Person = Eltern bzw. Vormund des Kindes. 

* Erziehungsbeauftragte Person = Eltern, Vormund bzw. Dritter, auf den die Sorgeberechtigung für die Zeit der Veranstaltung von Eltern oder Vormund übertragen wurde. Bei Begleitung des Jugendlichen durch einen Sorgeberechtigten muss eine Übertragung der Erziehungsbeautragung ("Muttizettel") rechtsverbindlich ausgefertigt und (zusammen mit Ausweiskopien der Eltern/des Vormunds) am Einlass abgeben werden.

Wir behalten uns vor, die Übertragung des Sorgerechtes nicht zu akzeptieren (z.B. bei Zweifel am Zustandekommen der Übertragung oder Eignung der Person, auf die das Sorgerecht übertragen wurde).