MAIFELD DERBY 2021
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VERANSTALTERIN


I. Allgemeine Bestimmungen


1. Geltungsbereich

a) Für den Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen (im Folgenden: Tickets), Gutscheinen für Tickets (im Folgenden: Gutscheine) sowie für den Erwerb von Merchandise-Artikeln über den Online-Shop des Maifeld Derby Festivals, den Besuch auf dem Maifeld Derby Festival und dem Aufenthalt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände des Maifeld Derby Festivals gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB). Sofern einzelne Passagen nur für den Erwerb von Merchandise-Artikeln Anwendung finden, ist dieses an der entsprechenden Stelle besonders hervorgehoben.

b) Die AGB gelten für Verbraucher*innen im Sinne von § 13 BGB gleichermaßen wie für Unternehmer*innen im Sinne von § 14 BGB. Sofern einzelne Vorschriften lediglich für Unternehmer*innen Anwendung finden, ist dies an entsprechender Stelle ausdrücklich vermerkt.

c) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden/der Kundin erkennen die Veranstalterin “Popkultur Rhein-Neckar-Maifeld gGmbH” (im Folgenden: die Veranstalterin) und die im Auftrag der Veranstalterin (betreffend Ticketing,  Camping und Merchandise) handelnde “Delta Konzerte UG” nicht an, es sei denn, sie haben ihrer Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt. Die AGB sind jederzeit für jedermann im Internet unter www.maifeld-derby.de  einsehbar.


2. Haftung der Veranstalterin

a) Der/die Besucher*in nimmt die Camping- und Parkmöglichkeiten sowie die sanitären Anlagen des Veranstaltungsgeländes auf eigene Gefahr in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf einen Camping- bzw. Parkplatz.

b) Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für die ihr während der Veranstaltungsdauer übergebenen Gegenstände (insbesondere Bekleidungsstücke, Ton- und Bildaufzeichnungsgeräte).

c) Die Veranstalterin leistet auch keinen Schadenersatz für Gegenstände, die während der Veranstaltung verloren gehen oder gestohlen werden.

d) Die Haftung von der Veranstalterin auf Schadensersatz aus vertraglichen, vertragsähnlichen, deliktischen oder sonstigen Rechtsgründen wird ausgeschlossen.   Dies gilt nicht, wenn es um die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht oder die Verletzung auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Veranstalterin oder ihrer Erfüllungsgehilf*innen beruht. Es gilt ebenfalls nicht, wenn es sich um die Verletzung einer für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlichen Verpflichtung handelt; auch bei einfacher Fahrlässigkeit, dann jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.

e) Die Haftung der Veranstalterin für Schäden, die ausschließlich dem Risikobereich der Besucher*innen zuzuordnen sind, ist ausgeschlossen.


3. Erwerb von Tickets und Vertragsabschluss

a) Die Tickets der Veranstaltung werden ausschließlich durch die Delta Konzerte UG im Auftrag der Veranstalterin über die Shop-Einbindung der Ticket-Plattform DGBRT UG auf www.maifeld-derby.de  vertrieben. Durch die Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde/die Kundin die Delta Konzerte UG mit der Abwicklung des Kartenverkaufs und deren Versand.

b) Durch das Klicken des Feldes „Kaufen“ macht der Kunde/die Kundin ein Angebot zum Vertragsabschluss. Erst mit der Zustimmung und der zugesendeten Bestätigung durch die Delta Konzerte UG bzw. ihrer Dienstleisterin DGBRT UG an den Kunden/die Kundin kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Kunden/der Kundin und der Delta Konzerte UG zustande.

c) In Bezug auf das Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.

d) Der Endkunde/die Endkundin bestätigt im Online-Buchungsprozess die dort aufgeführten Ticketendpreise und Versand- oder Bearbeitungsgebühren. Diese Preise und Gebühren werden im Rahmen der als "Warenkorb" bezeichneten Zusammenstellung aller gewünschten Tickets ausgewiesen. Die so vor Vertragsschluss angezeigten Gebühren sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Endkunden/der Endkundin und der Delta Konzerte UG.


4. Beförderungsleistungen

a) Mit dem Vertragsabschluss  ist nur dann ein Anspruch auf Beförderung mit den Verkehrsunternehmen des öffentlichen Nahverkehrs verbunden, wenn und soweit dies in der Ticketbeschreibung bzw. im Bestellprozesses angegeben ist. Der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden/der Kundin und dem Verkehrsunternehmen zustande; ein Anspruch gegenüber der Veranstalterin auf Beförderung besteht daher nicht.

b) Für den Fall, dass bestimmte Ticketarten  eine Beförderungsleistung durch Dritte (z.B. DB, VRN) beinhalten, gelten im Bezug auf diese Beförderungsleistungen die Geschäftsbedingungen des Dritten und der Kunde/die Kundin wird gebeten, sich mit diesen vertraut zu machen. Sämtliche Ansprüche bezüglich der Beförderungsleistungen sind gegenüber dem Dritten geltend zu machen.


5. Rückerstattung und Erstattungsansprüche

a) Wird die Veranstaltung durch die Veranstalterin abgesetzt, hat der/die Käufer*in die Möglichkeit, seine/ihre Eintrittskarte innerhalb von 6 Wochen an die Veranstalterin bzw. der im Auftrag der Veranstalterin handelnden Delta Konzerte UG zurückzugeben. In diesem Fall wird dem/der Käufer*in maximal der Nennwert (Betrag abzüglich der jeweiligen System- und/oder Vorverkaufsgebühren des Ticketanbieters, über den das Ticket erworben wurde) der Eintrittskarte zurückerstattet.

b) Ein Umtausch von Eintrittskarten ist ausgeschlossen. Rückgabe, Rückerstattungs- (abzüglich der jeweiligen System- und/oder Vorverkaufsgebühren) und Gewährleistungsansprüche gegen die Veranstalterin bzw. der im Auftrag der Veranstalterin handelnden Delta Konzerte UG bestehen nur, wenn die Eintrittskarte nachweislich bei einer autorisierten Vorverkaufsstelle erworben wurde.

c) Eine Rückgabe bei Bandabsagen oder ähnliches ist ausgeschlossen, hier gelten die Regelungen von I.6.


6. Programmänderung

Ein Festivalticket berechtigt zum Besuch aller Konzerte und Begleitveranstaltungen auf dem Festivalgelände im Geltungszeitraum. Die Veranstalterin behält sich vor, das Programm kurzfristig zu ändern Die Veranstalterin bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler*innen(gruppen) um entsprechenden Ersatz. Im Falle von wesentlichen Programmänderungen, der Absage einzelner Shows, Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der/die Besucher*in daher keine Ansprüche gegen die Veranstalterin, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom/von der Besucher*in hinzunehmen. Änderungen wird die Veranstalterin unverzüglich auf www.maifeld-derby.de  bekannt geben. Der/die Besucher*in verpflichtet sich, sich regelmäßig über die Durchführung und Änderungen der Veranstaltung zu informieren.


7. Witterungsverhältnisse

a) Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.

b) Die Veranstalterin behält sich jedoch vor, im Falle einer durch Witterung bedingten Gefährdung für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher*innen, Künstler*innen oder Personal die Veranstaltung zu unterbrechen, abzusagen oder einzelne Veranstaltungspunkte zu streichen, sowie einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes zu sperren .

In diesem Falle besteht kein Rückvergütung- oder Schadenersatzanspruch, es sei denn, der Veranstalterin kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

c) Wird die Durchführung der Veranstaltung unmöglich, nachdem Besucher*innen die Campingfläche betreten haben, so haben die Besucher*innen den Abbau, die Reinigung des eigenen Platzes, die Müllentsorgung und die Abreise nach vorheriger Aufforderung durch die Veranstalterin selbst vorzunehmen. Die Veranstalterin wird hierzu den Besucher*innen eine angemessene Frist setzen. Befinden sich nach Ablauf der von der Veranstalterin gesetzten Frist noch Gegenstände auf dem Campinggelände, so ist die Veranstalterin berechtigt, diese zu entsorgen.


8. Absage, Abbruch oder Verlegung der Veranstaltung

a) Die Veranstalterin behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Veranstaltung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Erkrankung von Künstler*innen, höhere Gewalt) oder ohne Angabe von Gründen im Vorfeld abzusagen bzw. zu verlegen.

b) Höhere Gewalt liegt insbesondere dann vor, wenn es sich um ein Ereignis handelt, das außerhalb des Einflussbereiches der Veranstalterin liegt. Beispielsweise liegt höhere Gewalt vor bei Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Terrorakten, politischen Unruhen, Streik und/oder Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen und/oder Kernenergie. Höhere Gewalt liegt auch vor im Falle von Pandemien, Epidemien, Seuchen oder ähnlichen Krankheitsgefahren und/oder im Falle von Naturkatastrophen (Unwetter, Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen etc.) oder hierauf beruhenden Folgewirkungen. Ferner liegt höhere Gewalt insbesondere vor, wenn es zu nicht von der Veranstalterin zu vertretenden staatlichen, behördlichen oder sonst öffentlich-rechtlichen Eingriffen und Maßnahmen wie Anordnungen, Allgemeinverfügungen etc. kommt, die der Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen. Von höherer Gewalt ist sowohl dann auszugehen, wenn ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist, als auch wenn ein solches Ereignis nach vernünftiger Einschätzung in Bezug auf den Veranstaltungszeitpunkt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Die Beurteilung, ob ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist bzw. bevorsteht, trifft die Veranstalterin nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Kundschaft.

c) Sollte die Veranstaltung aufgrund des Covid 19-Virus oder Mutationen dessen (Corona-Pandemie) untersagt oder so stark eingeschränkt werden, dass der Charakter der Veranstaltung nicht mehr zu erhalten ist, ist die Veranstalterin nach I.8 b) ebenfalls berechtigt, die Veranstaltung nach I.8 d) oder I.8 e) zu verlegen oder abzusagen. I.8 d) und I.8 e) gelten entsprechend, wenn die Veranstalterin aufgrund der Corona-Pandemie nach Abwägung aller Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass ein Festival abgesagt werden muss, insbesondere wegen einer Gefahr für Leib und Leben der am Festival Beteiligten oder der Festivalbesucher*innen, aufgrund von Einreisebeschränkungen der am Festival Beteiligten oder der Festivalbesucher*innen oder wegen Vertragskündigungen durch Dritte, wie Subunternehmer*innen, für die die Veranstalterin keinen Ersatz beschaffen kann. Wechselseitige Schadensersatzansprüche bestehen nicht.

d) Verlegt die Veranstalterin die Veranstaltung behalten die Tickets ihre Gültigkeit, es sei denn der/die Besucher*in macht von seinem Recht auf Rückgabe Gebrauch.
Dieses Recht besteht allerdings nur bei terminlicher oder unzumutbarer örtlicher Verlegung, eine zumutbare Ortsverlegung z.B. aufgrund von Anpassung der Kapazität ist hiervon ausgenommen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises  (abzüglich der jeweiligen System- und/oder Vorverkaufsgebühren des Ticketanbieters, über den das Ticket erworben wurde) besteht nur im Falle der Rückgabe.
Der Anspruch ist bei unzumutbarer örtlicher Verlegung bis spätestens 24.00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung gegenüber der Veranstalterin geltend zu machen, bei terminilicher Verlegung bis 5 Tage vor dem neuen Termin
und richtet sich nach I.8 g). Sofern die Frist vom/von der Besucher*in aus von ihm/ihr nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden kann, ist dies entsprechend vom/von der Besucher*in nachzuweisen.

e)  Wird die Veranstaltung durch die Veranstalterin endgültig abgesagt (die Veranstaltung also final nicht nachgeholt oder verschoben), gleich ob diese endgültige Absage sofort oder später - insbesondere nach Prüfung der Veranstalterin, ob die Veranstaltung nachgeholt und/oder verschoben werden kann - erfolgt, und hat die Veranstalterin die Absage, den Abbruch bzw. den Umstand einer Verschiebung nicht zu vertreten, so wird das Ticket ungültig und ein Anspruch des Gastes auf (im Falle des Abbruchs nach Beginn: anteilige) Erstattung des Ticketpreises (abzüglich der jeweiligen System- und/oder Vorverkaufsgebühren des Ticketanbieters, über den das Ticket erworben wurde) besteht, erlischt jedoch nach Ablauf von sechs Monaten. Der Lauf der Frist beginnt mit der Kenntnis des Gastes von der endgültigen Absage und der Fälligkeit des Anspruches. Hat die Veranstalterin das Verhindern oder die Absage selbst zu vertreten oder sagt sie die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen ab, so kann der/die Besucher*in ebenfalls von seinem Recht auf Rückgabe und Erstattung des Ticketpreises (abzüglich der jeweiligen System- und/oder Vorverkaufsgebühren des Ticketanbieters, über den das Ticket erworben wurde) Gebrauch machen. Ansprüche auf Schadensersatz bestehen jedoch nur, wenn die Veranstalterin die Verhinderung oder Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

f) Bei Teilausfall der Veranstaltung (tagesweise) oder vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung oder bestimmter Programmpunkte der Veranstaltung besteht – außer in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Veranstalterin – kein Anspruch auf Schadensersatz, allerdings erhält der/die Besucher*in je nach Ausmaß der Abweichung einen anteiligen Ticketpreis zurück erstattet.

g) Die Haftung der Veranstalterin bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich auf die  Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte (maximal): Bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. I.8 d), I.8 e) und I.8 f) wird dann unter Voraussetzung des Eingangs des Originaltickets der Ticketgrundpreis inkl. gesetzlicher USt zurückerstattet. Grundsätzlich nicht zurückerstattet werden gezahlte Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühren und Systemgebühren). Persönliche Arrangements, die der Ticketinhaber einschließlich Reise- und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Die Veranstalterin haftet in diesen Fällen nicht über die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte hinaus, insbesondere für getätigte Aufwendungen.

h) Der/die Besucher*in verpflichtet sich, sich regelmäßig über die Durchführung und Änderungen der Veranstaltung zu informieren.

9. Ticketentwertung

a) Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes wird die Eintrittskarte entwertet und durch eine Eintrittsberechtigungsmarkierung (Stoff- oder Kunststoffbändchen, Stempel, etc.) ersetzt. Diese Markierung ist nicht übertragbar.

b) Bei Verlust der Eintrittskarte oder der Eintrittsberechtigungsmarkierung besteht kein Anspruch auf Ersatz.

10. Unerlaubte Vervielfältigung, Weitergabe , Weiterverkauf und Verlosen des (personalisierten)  Tickets

a) Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann es notwendig werden, die Tickets für das Maifeld Derby Festival mit einer Personalisierung zu verknüpfen, d.h. nur der- oder diejenige hat das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, der/die Inhaber*in des Besuchsrechts ist. Sein oder ihr Name ist in diesem Fall Bestandteil des Online-Tickets. Die Käufer*innen verpflichten sich, das/die Online-Ticket(s) ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen.

Sofern die Möglichkeit besteht, mehrere Tickets zu erwerben, ist der / die Ticketkäufer*in dafür verantwortlich, dass die jeweiligen Begleitpersonen ebenfalls ihre Tickets personalisieren. Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit der fristgerechten und wahrheitsgemäßen Angabe der abgefragten Daten. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen führt bei der im Auftrag der Veranstalterin handelnden Delta Konzerte UG zu einem erheblichen Mehraufwand durch spätere Umpersonalisierungs-Anfragen sowie zu Konflikten bei der Einlasskontrolle.

In diesen Fällen kommt der Vertrag ausschließlich zwischen der/dem Käufer*in und der Delta Konzerte UG zustande. Die weiteren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich begünstigt und erhalten ein eigenes Recht zum Besuch der Veranstaltung (§§ 328 ff. BGB).

Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung ist ferner, dass der/die Ticketinhaber*in, sich bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit seinem/ihren gültigen Pass, Personalausweis oder Führerschein ausweisen kann. Die Veranstalterin ist nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung de Ticketinhaber*innen zu prüfen. Die Veranstalterin wird ihren Vertragspartner*innen gegenüber von ihrer Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft.

b) Wer Tickets unerlaubt vervielfältigt und/oder in Umlauf bringt, kann von der Veranstalterin für etwaige Folgeschäden haftbar gemacht werden. Zudem erfolgt in jedem Fall eine strafrechtliche Verfolgung. Gleiches gilt für den unzulässigen Weiterverkauf. Personen mit gefälschten Tickets erhalten keinen Zutritt zum Festivalgelände. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Tickets nur über www.maifeld-derby.de  erhältlich sind.

c ) Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als den aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Auch eine unautorisierte Verwendung der Tickets zu Verlosungszwecken und/oder der Durchführung von Gewinnspielen ist untersagt.

d) Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit und die Veranstalterin ist zum entschädigungslosen Einzug dieser Eintrittskarte berechtigt.

11. Zutrittsberechtigung

a) Die Veranstalterin ist berechtigt, Kindern unter 8 Jahren generell und Jugendlichen unter 16 jahren den Zutritt zu der Veranstaltung zu untersagen, wenn sie nicht von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.   Jugendliche ab 14 Jahren und unter 18 Jahren müssen das Festival um 24.00 Uhr verlassen. Dies gilt nicht, wenn sie in Begleitung einer volljährigen Begleitperson sind, auf die von den Eltern die Erziehungsberechtigung für die Dauer der Veranstaltung übertragen wurde. Ein schriftlicher Nachweis hierüber (“Muttizettel”) ist mitzuführen. Ist dies nicht der Fall, ist die Veranstalterin berechtigt, den Zutritt zu verwehren.

b) Personensorgeberechtige bzw. erziehungsbeauftragte Personen haben für den Gehörschutz von Kindern Sorge zu tragen. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für durch Lautstärke entstandene Schäden.

c ) Minderjährige dürfen das Campinggelände nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person betreten.

d) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

e) Insofern die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltende Verordnung zum Infektionsschutz des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg es vorsieht, kann die Vorlage eines gültigen Immunitätsnachweises (z.B. Impfausweis, tagesaktuelles Negativergebnis Antigen-Schnelltest o.ä.) sowie eine zusätzliche Registrierung zur Nachverfolgung (z.B. Luca-App, Corona-WarnApp o.ä.) als Voraussetzung für den Zugang notwendig werden. Besucher*innen akzeptieren, dass die in diesem Rahmen erhobenen Daten auf Nachfrage an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet werden, um die Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten.

12. Sicherheitskontrollen

a) Bei Einlass auf das Veranstaltungs- sowie das Campinggelände finden Sicherheitskontrollen und Leibesvisitationen statt, hierzu ist die Veranstalterin berechtigt. Grund hierfür ist die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung auf dem Gelände.

b) Die Veranstalterin ist berechtigt, den Zutritt zu verwehren, falls der/die Besucher*in nicht erlaubte Gegenstände mit sich führt.

13. Verbotene Gegenstände auf dem Campinggelände

a) Zu den verbotenen Gegenständen zählen unter anderem:
- Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
- Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
- pyrotechnische Gegenstände aller Art
- Möbel und als Sperrmüll identifizierbare Gegenstände
- Bau- und Brennholz
- wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten (z.B. flüssiger Grillanzünder)
- Gasflaschen außerhalb von zugelassenen Gasinstallationen in Wohnmobilen und Wohnwägen
- Glasflaschen und sonstige Glasbehältnisse
- Trockeneis
- Säurebatterien
- Drohnen und andere unbemannte Luftfahrzeuge
- Megaphone
- Aggregate und Generatoren

b) Die Veranstalterin ist berechtigt, oben genannte Gegenstände zu konfiszieren und in extremen Fällen Besucher*innen von der Veranstaltung auszuschließen (siehe  I.17).

14. Verbotene Gegenstände auf dem Festivalgelände

a) Nicht auf das Festivalgelände mitgeführt werden dürfen:
- alle Gegenstände aus I.13
- alkoholische Getränke
- nicht-alkoholische Getränke, die nicht in einem max. 1,5L Tetra Pak mitgeführt werden
- Dosen
- professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment
- Laserpointer
- sperrige und/oder waffenähnliche Gegenstände (z.B. Fahnenstangen)

b) Das Mitführen vorhergenannter Gegenstände führt zur Abweisung am Eingang, unabhängig einer gültigen Zutrittsberechtigung. Des Weiteren behält sich die Veranstalterin vor, in extremen Fällen den/die Besucher*in von der Veranstaltung auszuschließen (siehe I .17).


15. Tiere

a) Die Mitnahme von Tieren ist auf dem gesamten Gelände untersagt.


16. Betreten und Verlassen des Veranstaltungsgeländes, unberechtigter Zutritt

a) Das Gelände darf nur mit gültiger und unbeschädigter Eintrittsberechtigungsmarkierung (siehe I.9) betreten werden. Bei Verlust dieser besteht kein Anspruch auf Wiedereintritt.

b) Personen ohne gültige Eintrittsberechtigungsmarkierung werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StBG) angezeigt. Des Weiteren behält sich die Veranstalterin vor, Hausverbot zu erteilen.

c) Das Betreten von Wallanlagen, das Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten, Mülltonnen, Müllcontainer und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und dem Festivalgelände ist verboten. Verstößt ein/e Besucher*in gegen diese Vorgabe, kann dieser Verstoß mit Ausschluss von der Veranstaltung geahndet werden. (siehe  I.17)


17. Ausschluss von Besucher*innen

a) Die Veranstalterin ist bei Nichtbeachtung der Verbote und Anweisungen, sowie bei Vorlage wichtiger Gründe, befugt, einem/einer Besucher*in den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern und/oder einen Verweis von dem Veranstaltungsgelände anzuordnen. Dies gilt auch, wenn den/die Besucher*in kein Verschulden trifft. Macht die Veranstalterin von ihren Rechten Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte Ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen.  Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist der Veranstalterin für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

b) Wichtige Gründe beinhalten unter anderem, aber nicht ausschließlich: das Begehen von Straftaten (z.B.: Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel), das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die Gefährdung anderer Besucher*innen, ein durch übermäßigen Alkoholkonsum hervorgerufenes inadäquates Verhalten, wenn der/die Besucher*in offensichtlich unter Drogeneinfluss steht, wenn der/die Besucher*in eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat oder aufgrund von sogenanntem Stage Diving, Crowd Surfing, Pogen, Klettern auf die Bühne, Traversen oder ähnlichem.


18. Fluchtwege

a) Markierte Fluchtwege dürfen nicht durch Gegenstände oder Personen blockiert werden. Sie dürfen nicht als Sitzgelegenheit benutzt werden und sind zügig zu durchqueren.


19. Hör- und Gesundheits- und Sachschäden

a) Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Sach- und Körperschäden (siehe I.2).

b) Es wird darauf hingewiesen, dass bei Konzerten aufgrund der Lautstärke Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Sich vor diesen zu schützen obliegt der Verantwortung des/der einzelnen Besucher*in.


20. Jugendschutz

a) Die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) finden während des gesamten Veranstaltungszeitraumes und auf dem gesamten Veranstaltungsgelände Anwendung.

b) Die Veranstalterin orientiert sich bei den Zutritts- und Ausschankbestimmungen am Jugendschutzgesetz.


21. Rauchen

a) In den Zelten des Maifeld Derby Festivals gilt das Nichtrauchergesetz. Nichteinhaltungen werden vom Sicherheitspersonal unterbunden.


22. Ausweispflicht

Jede/r Besucher*in ist verpflichtet, sich auf Verlangen der Ordnungskräfte der Veranstalterin durch einen gültigen Lichtbildausweis auszuweisen. Die Veranstalterin behält sich vor, Besucher*innen ohne Lichtbildausweis den Eintritt zur Veranstaltung zu verwehren.


23. Bild- und Tonaufzeichnungen, Bildrechte

a) Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von professionellem Equipment wie Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art ohne Genehmigung. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art, wie Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte, sind ohne Genehmigung ebenfalls untersagt. Die Veranstalterin kann dem/der Besucher*in den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der/die Besucher*in nicht bereit ist, die Geräte am Eingang abzugeben. Eine Verpflichtung der Veranstalterin zur Verwahrung der Gegenstände besteht nicht.

b) Der/die Besucher*in räumt der Veranstalterin das Recht ein, auf Fotos und/oder Filmmaterial festgehalten werden zu können. Der/die Besucher*in erklärt sich damit einverstanden, dass dieses Material öffentlich zugänglich gemacht werden kann.  Die Veranstalterin ist berechtigt, diese Aufnahmen in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere aber nicht abschließend zur Berichterstattung und zur Bewerbung des Maifeld Derby Festivals und aller sonstigen Geschäftstätigkeiten der Veranstalterin sowie seiner verbundenen Firmen sowie zur Sponsorenakquise. Der/die Besucher*in hat keinen Anspruch auf die Bildrechte von Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung von der Veranstalterin oder dessen beauftragte Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf denen er zu erkennen ist.


24. Nutzung der Campingflächen & Müll

a) Das Campieren ist nur auf den dafür vorgesehenen und ausgeschilderten Flächen gestattet. Es besteht kein Anspruch auf einen Campingplatz.

b) Die Campingplätze dürfen nur mit erworbener Zusatzberechtigung genutzt werden. Selbiges gilt für Wohnmobile.

c) Die Fläche ist in vernünftigem Verhältnis zu nutzen.

d) Auf Mitcamper*innen ist Rücksicht zu nehmen. Bei grober Missachtung der Rücksichtnahme behält sich die Veranstalterin vor, Platzverweise ohne Gebührenrückerstattung auszusprechen.

e) Gaskartuschen sind vor Anreise auf Sicherheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Die Veranstalterin ist berechtigt, unsachgemäß genutzte Gaskartuschen zu konfiszieren.

f) Offenes Feuer ist nicht erlaubt und wird umgehend unterbunden. Nichteinhaltung kann in einem Platzverweis ohne Gebührenrückerstattung resultieren.

g) Flucht und Rettungsgassen sind jederzeit freizuhalten.

h) Park- und Campingplatz sowie das Veranstaltungsgelände sind von Müll und Unrat rein zu halten, der/die Besucher*in verpflichtet sich, seinen/ihren Müll in die bereitgestellten Behälter zu entsorgen.

i) Die Stell- und Campingplätze sind bei Abreise in ordentlichem Zustand zu hinterlassen.

j) Der Betrieb von Soundanlagen auf Campingplätzen ist während der Tageszeit gestattet, zugehörige Lautsprecher sind jedoch so auszurichten, dass sie die umliegenden Besucher*innen nicht beschallen; die maximale Lautstärke kann von Ordnungskräften aus Gründen des Anwohner*innenschutzes begrenzt werden. Während den Ruhezeiten in der Nacht ist der Betrieb von Soundanlagen nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden geahndet.


25. Anreise und Parken

a) Der/die Besucher*in ist für seine/ihre Anreise selbst verantwortlich.

b) Für den Fall, dass erworbene Tickets eine Beförderungsleistung durch Dritte  (z.B. DB, VRN) beinhalten (siehe I.4), berechtigt das Maifeld Derby Ticket die Besucher*innen zur freien Fahrt mit den öffentlichen Nahverkehrsmitteln im gesamten VRN-Gebiet. Mit dem Kombi-Ticket kann an den aufgedruckten Veranstaltungstagen bis zum darauffolgenden Tag um 12 Uhr mit allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Zügen (DB: RE, RB und S-Bahn jeweils in der 2. Klasse) im Verkehrsbund Rhein-Neckar (VRN) gefahren werden. Campende Festivalbesucher*innen profitieren am Abreise-Montag bis 12 Uhr ebenfalls von dieser Regelung.

c) Auf dem gesamten Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Des Weiteren darf auf dem Gelände die Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten werden.

d) Das Parken von Kraftfahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr und die Parkplätze werden nicht bewacht. Eine eventuelle Bewirtschaftung erfolgt nicht durch die Veranstalterin, diese übernimmt daher auch keine Haftung . Die Besucher*innen werden gebeten, die Hinweise der Ordnungskräfte zu beachten. Es wird außerdem darum gebeten, möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.

e) Das Weiteren darf nur auf genehmigten und ausgezeichneten Flächen geparkt werden. Es dürfen keine Autos auf den Wohnmobil-Stellplätzen geparkt werden. Anfallende Parkgebühren sind vom/von der Besucher*in zu zahlen.

f) Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz.

g) Flucht und Rettungsgassen sind jederzeit freizuhalten. Bei Nichtbeachtung kann eine unangekündigte Abschleppung erfolgen. Die hierfür anfallenden Gebühren trägt der/die Verursacher*in.

h) Selbiges gilt, sollte von einem abgestellten Fahrzeug Gefahr ausgehen (z.B. undichter Tank).

i) Die Veranstalterin stellt in der Regel einen Fahrradparkplatz zur Verfügung. Das Abstellen von Fahrrädern erfolgt auf eigene Gefahr und der Parkplatz wird nicht bewacht. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung.


26. Nutzung der Toiletten & Vandalismus

a) Die Toiletten sind sachgemäß zu nutzen. Urinieren außerhalb der vorgesehen Einrichtungen ist untersagt.

b) Mutwillige Beschädigung jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus angezeigt.


27. Sperrung/Räumung von Flächen

a) Die Veranstalterin ist befugt, das gesamte Gelände oder Bereiche des Veranstaltungs- oder Campinggeländes, dem Parkplatz, sowie alle Bereiche des Rahmenprogramms vorübergehend oder auch dauerhaft aus Sicherheitsgründen zu räumen und zu sperren. Die Veranstalterin bemüht sich, die betroffenen Bereiche so schnell sie es verantworten kann wieder freizugeben.   Ein Anspruch auf teilweise oder vollständige Rückerstattung des Kartenpreises ergibt sich hieraus nicht. Diesbezüglichen Anweisungen der Veranstalterin oder ihrer Erfüllungsgehilfen ist unmittelbar Folge zu leisten, i nsbesondere auch um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.

b) Das Betreten von gesperrten Flächen sowie eingeschränkten Flächen (z.B. Backstage) ist den Besucher*innen untersagt.

c) Sollte die Einrichtung eines Campinggeländes wider Erwarten, z.B. durch eine Nicht-Erteilung einer nötigen Genehmigung, für die Veranstalterin unter zumutbarem Aufwand unmöglich werden, kann diese die Bereitstellung des Campinggeländes absagen. Käufer*innen von Campingtickets wird dann der Kaufpreis der Campingtickets bzw. der Anteil, den die Camping-Leistung am Gesamtpreis eines Kombi-Tickets ausmacht, zurückerstattet (abzüglich der jeweiligen System- und/oder Vorverkaufsgebühren des Ticketanbieters, über den das Ticket erworben wurde). Reine Festivaltickets, die nur zum Besuch des Festivals, nicht aber zur Nutzung des Campinggeländes berechtigen, werden dagegen nicht erstattet. Ein darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch der Käufer*innen gegenüber der Veranstalterin entsteht dadurch nicht.

d) Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist der Veranstalterin eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Rechtzeitiges Erscheinen wird daher dringend empfohlen. Den Weisungen des Ordnerpersonals ist Folge zu leisten.


28. Anweisungen und Aushänge

a) Den Aushängen sowie den Anweisungen durch die Veranstalterin oder ihrer Erfüllungsgehilfen ist jederzeit Folge zu leisten. Sie gelten ergänzend zu den AGB.


29. Versandkosten
Maifeld Derby Shop

a) Der Versand von Eintrittskarten,  Merchandise-Artikeln und ähnlichem wird über die im Auftrag der Veranstalterin handelnde Delta Konzerte über den DGBRT Ticketshop auf www.maifeld-derby.de  abgewickelt.

b) Die Versandkosten variieren je nach Land und Bestellmenge. Bei Zusendungen innerhalb Deutschlands betragen die Versandkosten in der Regel 4,99€. Der Versandkostenanteil für Lieferungen ins Ausland ist von der bestellten Ware abhängig. Der Versand erfolgt immer auf Gefahr der Besteller*innen.

c) Bei Bestellungen in Deutschland beträgt die Lieferdauer in der Regel 2-5 Werktage, bei Bestellungen im Ausland variiert die Lieferdauer von Land zu Land.


30. Versanddienstleister
Maifeld Derby Shop

Die Delta Konzerte UG versendet ausschließlich per Post.


31. Eigentumsvorbehalt
Maifeld Derby Shop

a) Die Ware bleibt bis zum Zahlungsvorgang im Eigentum der Delta Konzerte UG.


32.   Zahlungsmöglichkeiten Maifeld Derby Shop

a) Als Besteller*in ist die Zahlung gegen Vorkasse möglich. Nach der Bezahlung erhält der/die Käufer*in die Zahlungsinformationen per E-Mail und bezahlt per Überweisung. Der Versand der bestellten Ware wird erst in Auftrag gegeben, nachdem der Betrag auf dem genannten Konto gutgeschrieben wurde. Sämtliche Ticketpreise verstehen sich inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.


33. Vorbehalt der Verfügbarkeit Maifeld Derby Shop

a) Unsere Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Die zum Verkauf stehenden Produkte sind z.T. nur in beschränkter Menge verfügbar (etwa das EARLY HORSE TICKET). Dadurch kann es im Einzelfall dazu kommen, dass ein Produkt zu einem Zeitpunkt der Bestellung nicht lieferbar ist. Die Besteller*innen werden davon umgehend in Kenntnis gesetzt.

b) Die Veranstalterin behält sich des Weiteren vor, dass sämtliche Ticketkategorien nur beschränkt verfügbar sind.


34. Rückbelastungen von Zahlungen Maifeld Derby Shop

a) Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei Bestellung angegebenen Kontos), hat die Veranstalterin Anspruch auf sofortige Rücksendung der bestellten Tickets und/oder Gutscheine. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die versendeten Tickets sperren zu lassen.

b) Der Kunde/die Kundin hat der Veranstalterin jedweden Schaden bzw. jedwede Aufwendung zu ersetzen, der bzw. die aus der Rückbelastung entstehen. Im Falle einer Rückbelastung hat der Kunde/die Kundin die entstandenen Bankgebühren sowie Bearbeitungsgebühren pro Rückbelastung an die Veranstalterin zu erstatten.

c) Werden Tickets, Gutscheine oder Merchandise-Artikel nicht innerhalb von 7 Tagen nach Benachrichtigung an den Kunden/die Kundin über die Rückbelastung der Zahlung zurückgesandt, ist die Veranstalterin berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, vom Vertrag zurückzutreten und die Tickets und/oder Gutscheine anderweitig zu verkaufen. Für den Fall des Vertragsrücktrittes/der Vertragsänderung durch die Veranstalterin behält sich diese vor, dem Kunden/der Kundin ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.


35. Widerrufsrecht Maifeld Derby Shop

a) Dem Kunden/der Kundin steht für Merchandise-Artikel gemäß § 355 BGB ein Widerrufsrecht binnen einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu. Innerhalb dieser Frist kann der Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen schriftlich (auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr der Besteller*innen.

b) Umtausch, Umbuchung, Stornierung oder Rückgabe von erworbenen Eintrittskarten sind grundsätzlich ausgeschlossen, ausgenommen bei Absagen oder Verlegungen, siehe hierzu auch I.8. Dies gilt auch für im Online-Vorverkauf erworbene Karten, da im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Zf. 9 BGB eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften sonst bestehenden Widerrufs- und Rückgaberecht besteht, sowie für den Verlust von Eintrittskarten durch den Kunden.


36. Transportschäden & Mängel Maifeld Derby Shop

a) Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, die Ware sofort bei Anlieferung sowohl auf Beschädigungen als auch auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Mögliche Schäden sind dem Zusteller unverzüglich anzuzeigen und auf den Frachtpapieren zu vermerken.

b) Ferner sind Mängel und Transportschäden innerhalb von sieben Werktagen nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen.


37. Anwendbares Recht Maifeld Derby Shop

a) Auf das zwischen der Delta Konzerte UG und dem Kunden/der Kundin geschlossene Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

b) Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde/die Kundin seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.


38. Datenschutz Maifeld Derby Shop

a) Personengebundene Daten der Besteller*innen werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Telemediengesetzes (TMG) erhoben.

b) Die Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung verwendet.

39. Erfüllungsort

a) Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Mannheim, sofern der Kunde/die Kundin Unternehmer*in i.S.v. § 14 BGB ist.

b) Ist der Kunde/die Kundin Kaufmann/Kauffrau, so ist Mannheim oder das nächstgelegen Gericht ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute.


40. Anwendbares Recht; Sonstiges

a)  Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

b) Die Veranstalterin behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Dies wird unter der Seite www.maifeld-derby.de  bekanntgegeben.

c) Die Europäische Kommission stellt seit dem 15.02.2016 unter nachstehendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

d) Die Veranstalterin ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 
41. Wirksamkeit der AGB

a) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder lückenhaft sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

b) Gültig seit 26.05.2021

Wir danken unseren Sponsor*innen, Partner*innen und Förderern

Gefördert von

Sponsor*innen

Medienpartner*innen

Weitere Partner*innen

Herzenspartner*innen