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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Popkultur Rhein-Neckar-Maifeld gGmbH („Ticket-AGB“)

 

 

1.  Geltungsbereich, Vertragsabschluss

 

1.1 Diese Ticket-AGB gelten für sämtliche Konzerte, bei denen die Popkultur Rhein-Neckar-Maifeld gGmbH Popkultur Rhein-Neckar-Maifeld gGmbH (Alphornstraße 47, 68169 Mannheim; nachfolgend „Veranstalterin“) Veranstalter ist und regeln das Verhältnis zwischen den Besuchern (nachfolgend „Sie“, „Käufer“, „Karteninhaber“) und der Veranstalterin (nachfolgend „Besuchervertrag“). Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Käufer mit der Veranstalterin einen Veranstaltungs- und Besuchervertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung. Bei Kauf mehrerer Eintrittskarten bei einem Verkaufsvorgang vertritt der Käufer die übrigen Besucher und die Veranstalterin schließt mit jedem Besucher einen Vertrag über den Besuch der Veranstaltung. Der Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGBs an. 

 

1.2  Der Vertragsschluss zwischen Ihnen und uns erfolgt insbesondere über unsere Vertriebspartner (wie z.B. Delta Konzerte UG, vertreten durch den Geschäftsführer Timo Kumpf, Alphornstraße 47, 68169 Mannheim , örtlicher Ticketvorverkauf etc., nachfolgend „Vertriebspartner“), die den Verkauf der Tickets in unserem Namen und auf unsere Rechnung vermitteln. Neben den vorliegenden AGB gelten die AGB unserer Vertriebspartner. Im Fall abweichender Bestimmungen haben jedoch diese AGB der Veranstalterin Vorrang. Darüber hinaus sind gesonderte Hinweise insbesondere der Vertriebspartner zu Veranstaltungen (z.B. zu Personalisierungen von Tickets, Ausschluss der Weitergabe, Versanddatum der Tickets etc.) zu beachten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Delta Konzerte UG

  • 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Webshopanbieter (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen überwiegend nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Vertragspartner für alle Bestellungen im Rahmen dieses Online-Vertrages ist die Delta Konzerte UG, vertreten durch den Geschäftsführer Timo Kumpf, Alphornstraße 47, 68169 Mannheim (nachfolgend „Anbieter“).

  • 2 Vertragsschluss

(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „kostenpflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

(2) Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine Bestellbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die Bestellbestätigung stellt die Annahme des Antrags dar.

  • 3 Lieferung, Warenverfügbarkeit

(1) Soweit keine abweichenden Lieferfristen bestimmt sind, beträgt die Lieferfrist bis zu 10 Tagen ab Auftragsbestätigung.

(2) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

(3) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch der Anbieter berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird er eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten.

  • 4 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.

  • 5 Preise und Versandkosten

(1) Die auf der Website des Anbieters genannten Kaufpreise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer). Die Preise gelten ab Mannheim zuzüglich nach folgender Verpackungs- und Versandkostenpauschale je Bestellung:

- innerhalb Deutschland EUR 5,00

- innerhalb europäischen Auslands EUR 5,00

- restliche Welt EUR 9,00

(2) Der Versand der Ware erfolgt per Postversand. Das Versandrisiko trägt der Anbieter, wenn der Kunde Verbraucher ist.

(3) Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.

  • 6 Zahlungsmodalitäten

(1) Der Kunde kann die Zahlung per Lastschrifteinzug, Kreditkarte, Paypal oder Nachnahme vornehmen. Erstbesteller können nur zwischen Kreditkarte, Paypal und Nachnahme wählen. Wählt der Kunde die Zahlung mittels Single Euro Payments Are-Lastschrift (nachfolgend SEPA-Lastschrift) beträgt der Zeitraum der Vorabinformation (Pre-Notification) einen Tag.

(2) Der Kunde kann die in seinem Nutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.

(3) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

(4) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.

  • 7 Sachmängelgewährleistung, Garantie

(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungspflicht auf vom Anbieter gelieferte Sachen 12 Monate.

(2) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

  • 8 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

  • 9 Widerrufsbelehrung

Sofern der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu.

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Delta Konzerte UG,

Alphornstraße 47,

68169 Mannheim

E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefon: 0049 (0)62143680070

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post übersandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nach dem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an Delta Konzerte UG, Alphornstraße 47, 68169 Mannheimzurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

***Ende der Widerrufsbelehrung***


  • 10 Erstellung von Tickets

 

Sofern im Webshop Tickets für Veranstaltungen angeboten werden, sind wir nicht der Veranstalter. Gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht des Besuchers beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass eine zweiwöchige Widerrufs- und Rückgaberechtsfrist nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtend zur Abnahme und Bezahlungen der bestellten Eintrittskarten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters

 

  • 11 Sonstige Hinweise

Das vorstehende Widerrufsrecht gilt nicht

bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

  • 12 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist deutsch.

  • 13 Vertragstextspeicherung

Der Vertragstext wird vom Anbieter nicht gespeichert. Der Kunde kann diesen sichern, indem er das Angebot über die Druckfunktion des Anbieters oder seines Browsers durch Ausdrucken sichert. Eine Speicherung des Vertragstextes in wiedergabefähiger Form muss der Kunde selbst veranlassen (z.B. durch Screenshots des jeweiligen Angebots bzw. umwandeln des Vertragstextes in pdf-Format).

  • 14 Hinweise zur Datenverarbeitung

(1) Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

(2) Ohne die Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

(3) Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten unter dem Button „Meine Daten“ in seinem Profil abzurufen, dieses zu ändern oder zu löschen. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website des Anbieters jederzeit über den Button „Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist.

  • 15 Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

In einigen von uns verkauften Produkten, z.B. Uhren, sind auch Batterien im Lieferumfang enthalten. Batterien dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden, worauf das Symbol des „durchgestrichenen Abfallbehälters“

auf den Batterien hinweist. Die Kunden sind als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet, alle gebrauchten Batterien und Akkus zurückzugeben, z.B. bei öffentlichen Sammelstellen oder dort, wo Batterien verkauft werden. Batterien können mit den chemischen Symbolen der Metalle gekennzeichnet sein, diese Zeichen haben folgende Bedeutung:

„Cd = Batterie enthält Cadmium“,

„Hg = Batterie enthält Quecksilber“,

„Pb = Batterie enthält Blei.

Gebrauchte Batterien können auch an Delta Konzerte UG, Alphornstraße 47, 68169 Mannheimzurückgegeben werden.

  • 16 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Bei Bestellungen von Verbrauchern aus dem Ausland bleiben zwingende Vorschriften oder der durch Richterrecht gewährte Schutz des jeweiligen Aufenthaltslandes bestehen und finden entsprechende Anwendung.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder der Kunde in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

  • 17 Anbieterkennzeichnung, ladungsfähige Anschrift

Die ladungsfähige Anschrift des Anbieters lautet:

 

Delta Konzerte UG

Alphornstraße 47

68169 Mannheim

E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefon: 0049 (0)62143680070

  • 18 Alternative Streitbeteiligung nach dem Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz

Wir weisen darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


1.3     Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, Systemgebühr und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher USt., zusammensetzt (nachfolgend "Ticketkaufpreis") ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig und steht der Veranstalterin vollständig zu. Die Vertriebspartner erheben ggf. zusätzlich weitere Gebühren im eigenen Namen.

 

1.4     Die Tickets werden über unsere Vertriebspartner unter Eigentumsvorbehalt verkauft, d.h. die Tickets stehen bis zur vollständigen Bezahlung des Ticketkaufpreises im Eigentum der Veranstalterin und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung.

 

1.5     Kinder unter 11 Jahren erhalten freien Zutritt zur Veranstaltung. Ein entsprechender Altersnachweis muss mitgeführt werden.
Der direkte Verkauf von Tickets an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist ausgeschlossen. 
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Konzert nur in Begleitung einer vertretungsberechtigten Person, die ihrerseits ebenfalls über eine Eintrittskarte verfügt, besuchen. Insofern es sich dabei nicht um ein Elternteil handelt, muss die begleitende Person über 18 Jahre alt sein und neben dem eigenen Ausweis eine auf sie lautende Vollmacht zur Personensorgeberechtigung vorweisen können, die von den Eltern unterschrieben ist eine Ausweiskopie der Eltern ist beizufügen. Die vertretungsberechtigte Person hat das Kind während der gesamten Veranstaltung zu beaufsichtigen. Jugendlichen unter 16 Jahren wird ohne Begleitung einer vertretungsberechtigten Person kein Zutritt gewährt.

 

Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren haben ohne Begleitung Zutritt bis max. 24:00 Uhr, in Begleitung einer vertretungsberechtigten Person Zutritt in der Regel ohne zeitliche Beschränkung. Zutritt nur, sofern sie sich durch einen gültigen Kinder- oder Schülerausweis ausweisen können.

 

Für Kinder darf auch nicht ein berechtigter Dritter ein Ticket (mit-)erwerben. Für Jugendliche darf nur dann ein berechtigter Dritter Tickets nach Maßgabe dieser AGB (mit-)erwerben, wenn die obigen Voraussetzungen bei Zutritt zu der Veranstaltung erfüllt sind.

 

Wird Kindern und Jugendlichen der Eintritt verwehrt, weil die obigen Voraussetzungen nicht eingehalten wurden, erfolgt keine Rückerstattung des Ticketkaufpreises. Stornierungen werden nicht vorgenommen.

 

Es gibt grundsätzlich keine Ausnahmen, die diese Regelung außer Kraft setzen. Lediglich bei speziell angekündigten Veranstaltungen kann es zu Ausnahmeregelungen kommen, die aber explizit angekündigt werden. 

 

1.6     Der Besuch einer Veranstaltung mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen werden kann. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn der Karteninhaber die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Ticketpreis zahlt.

 

1.7     Mit Übergabe des Tickets an den Versand geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf den Käufer über. Im Falle eines späteren Verlustes erfolgt keine Erstattung des Ticketkaufpreises und auch keine Aushändigung von Ersatztickets.

 

1.8     Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter, insbes. des Käufers, werden, sofern nicht vorstehend Abweichendes vereinbart ist (vgl. Ziff.1.2), ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin nicht Vertragsbestandteil.

 

 

2.           Einlass; Einlasskontrolle

 

2.1        Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Beim ersten Einlass ist die Karte vorzuzeigen. Besucher, die das Veranstaltungsgelände verlassen, wird erneuter Einlass nicht gewährt sofern sie nicht über einen entsprechenden Nachweis der Berechtigung verfügen

 

2.2        Beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werde. 

 

2.3        Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Veranstaltungsgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtliche homophobe sexistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarten ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. 

 

 

3.           Weitergabe von Tickets

 

3.1.       Aus sicherheitstechnischen Gründen (zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung), zur Unterbindung der nicht autorisierten Ticketweitergabe insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, sowie  um eine flächendeckende Versorgung mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen zu erreichen und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticket-Spekulationen, kann der Veranstalter die Weitergabe von Tickets einschränken.

 

3.2.       Der Verkauf von Tickets bzw. die Vergabe von Sondertickets erfolgt ausschließlich zu privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerblicher oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Tickets durch den Kunden ist untersagt Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei EBay, EBay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Veranstalter autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen,

b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; einen Preisaufschlag von bis zu 10 % zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,

c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, weiterzugeben,

d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,

e) Tickets ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Veranstalters kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn, oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets,

f) Tickets weiterzuverkaufen oder an Personen weiterzugeben, bei denen der mit dem Sonderticket verbundene Zweck nicht erfüllt ist.

 

 

3.3.       Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen oder gewerblichen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 3.2 vorliegt und der Kunde den neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser Ticket-AGB sowie die notwendige Weitergabe von Informationen über den neuen Ticketinhaber an den Veranstalter nach dieser Ziffer ausdrücklich hinweist, der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser Ticket-AGB zwischen ihm und dem Veranstalter sowie der Verarbeitung seiner Daten durch den Veranstalter einverstanden erklärt und der Veranstalter auf dessen Anforderung hin unter Nennung des neuen Ticketinhabers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird oder der Veranstalter die Weitergabe an den neuen Ticketinhaber konkludent als zulässig erklärt hat.

 

3.4.       Die Verarbeitung des Namens, des neuen Ticketinhabers erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und dem Veranstalter sowie zwischen ihm und dem Kunden gemäß Artikel 6 abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Veranstalters gemäß Artikel 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO. Die berechtigten Interessen des Veranstalters ergeben sich aus Ziffer 3.1.

 

3.5.       Im Falle eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 3.2 und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist der Veranstalter berechtigt,

 

a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 3.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern und zu stornieren,

b) die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen,

 

 

4.           Absage, Verlegung oder Abbruch der Veranstaltung 

 

4.1.     Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Veranstaltung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Erkrankung von Künstlern, höhere Gewalt, ein von außen kommendes, unvorhersehbares, unbeherrschbares Ereignis, wie Krieg, Terror, Streik, Katastrophenwetter, Epidemie, Pandemie) im Vorfeld abzusagen bzw. zu verlegen. Zu den vorstehend benannten Fällen höherer Gewalt zählen auch sämtliche Ausfälle aufgrund eines fortgesetzten, erneuten, abweichenden oder erstmaligen Ausbruchs von Epidemien und Pandemien wie zum Beispiel der Covid-19-Pandemie und zwar unabhängig davon, ob ein behördliches Verbot oder eine behördliche Empfehlung zu dem Ausfall führen. Sollte die Veranstaltung aufgrund eines fortgesetzten, erneuten, abweichenden oder erstmaligen Ausbruchs von Epidemien und Pandemien wie zum Beispiel der Covid-19-Pandemie (Corona-Pandemie) untersagt werden, ist der Veranstalter ebenfalls berechtigt die Veranstaltung nach 4.2 oder 4.3 abzusagen oder zu verlegen. Ziff. 4.2 und 4.3 gelten entsprechend, wenn der Veranstalter aufgrund der Corona Pandemie eines fortgesetzten, erneuten, abweichenden oder erstmaligen Ausbruchs von Epidemien und Pandemien, wie zum Beispiel der Covid-19-Pandemie nach Abwägung aller Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass eine Veranstaltung abgesagt werden muss, insbesondere wegen einer Gefahr für Leib und Leben der an der Veranstaltung Beteiligten oder der Veranstaltungsbesucher, aufgrund von Einreisebeschränkungen der an der Veranstaltung Beteiligten oder der Veranstaltungsbesucher oder wegen Vertragskündigungen durch Dritte, wie Subunternehmer, für die der Veranstalter keinen Ersatz beschaffen kann. Wechselseitige Schadensersatzansprüche bestehen nicht.

 

4.2.       Sagt die Veranstalterin die Veranstaltung gem. Ziff.4.1 ab, wird das Ticket ungültig und berechtigt

nicht mehr zum Eintritt. Der Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreis ist spätestens binnen 30 Tagen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin gegenüber dem jeweiligen Vertriebspartner geltend zu machen und richtet sich nach Ziff.4.5. Sofern die Frist von Ihnen aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden kann, ist dies durch Vorlage von Belegen nachzuweisen.       

 

4.3.     Verlegt die Veranstalterin die Veranstaltung gem. 4.1, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Es sei denn der Besucher macht von seinem Recht auf Rückgabe Gebrauch. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises besteht nur im Falle der Rückgabe. Der Anspruch ist bis spätestens 24.00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen und richtet sich nach Ziff. 4.4. Sofern die Frist vom Besucher aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden kann, ist dies entsprechend vom Besucher nachzuweisen.

 

4.4.     Für die Durchführung der Rückgabe beachten Sie bitte ergänzend die AGB der jeweiligen Vertriebspartner.

 

4.5.     Bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. 4.1., 4.2., 4.3 wird unter Voraussetzung des Eingangs des Originaltickets der Ticketgrundpreis inkl. gesetzlicher USt. zurückerstattet. Grundsätzlich nicht zurückerstattet werden gezahlte Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühren und Systemgebühren). Gegen einen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren erklärt der Veranstalter die Aufrechnung mit seinem Anspruch auf Wertersatz, der aufgrund entsprechend erbrachter Leistungen (z.B. Vermittlungsleistungen, Nutzung des Ticketsystems etc.) in gleicher Höhe besteht.

 

4.6.     Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Fall, sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt (z.B. Terror), aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, wenn die Veranstaltung die Hälfte der Spieldauer erreicht hat. Wurde die Hälfte der Spieldauer nicht erreicht, erfolgt eine Rückerstattung entsprechend Ziff. 4.2.

 

4.7.     Hinsichtlich der durch den jeweiligen Vertriebspartner erhobenen Gebühren und deren etwaiger Rückerstattung bei Absage bzw. Verlegung berücksichtigen Sie bitte die AGB der jeweiligen Vertriebspartner.

 

4.8.     Vorstehende Regelungen berühren in keiner Weise die Ihnen zustehenden Rechte im Falle einer durch die Veranstalterin zu vertretenden Pflichtverletzung. Ergänzend hierzu berücksichtigen Sie bitte die Regelung in Ziff.5.



5.           Haftungsbeschränkung

 

5.1.     Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

5.2.    Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Veranstalterin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Käufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

5.3.     Die Einschränkungen der Ziff.5.1 und 5.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. 

 

5.4.     Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht die Veranstalterin, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

 

 

6.           Aufnahmen von Besuchern der Veranstaltung 

 

Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Promotion können die Veranstalterin oder von ihr jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Besucher als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den Veranstalter sowie von ihm jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden(zum Beispiel durch Rundfunk jeder Art zu senden, einschließlich Live-Streaming und IP-TV – öffentlich zugänglich zu machen, öffentlich vorzuführen, zu archivieren, in Datenbank einzuspeisen, zu vervielfältigen, unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts zu bearbeiten, in den Print-Medien zu nutzen, außerhalb des Rundfunks im audiovisuellen Bereich auf Bild- und/oder Tonträger in jeder Art gewerblich oder nicht gewerblich durch Verkauf, Vermietung oder Verleih zu verbreiten und/oder zu verwerten, sowie im Rahmen sämtlicher noch unbekannter Nutzungsarten zu nutzen).

 

Erwirbt ein Besucher Eintrittskarten nicht nur für sich selbst, sondern für weitere Personen muss der Besucher die Weiterleitung der Inhalte dieser Ziffer 6 sowie von Ziffer 8. an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen. die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Weitergabe nach Ziffer 3 bleiben unberührt

 

 

7.           Pflichten des Kunden beim Veranstaltungsbesuch


7.1.    Es ist strikt untersagt,
 

  • gefährliche Gegenstände wie z.B. Waffen jeder Art, Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen),

  • Rucksäcke und große Taschen (maximale Größe: 21 x 30 cm, DIN A 4 -Blatt)

  • Regenschirme (wg. Sichtbehinderung, im Falle von Regen bitte an entsprechende Kleidung denken) zur Veranstaltung mitzubringen.

 

In diesem Fall ist die Veranstalterin berechtigt, Ihnen die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen und Sie des Geländes zu verweisen. Etwaige Ansprüche stehen Ihnen gegenüber der Veranstalterin in diesem Falle nicht zu.

 

7.2.    Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes wird die Eintrittskarte entwertet. Wenn das Veranstaltungsgelände vorzeitig verlassen wird, ist ein späterer Eintritt nicht mehr möglich sofern Sie nicht über einen entsprechenden Nachweis der Berechtigung verfügen (Ziff. 2.1). Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

7.3.       Das Fotografieren ist nur mittels Mobiltelefon und ausschließlich zum privaten Gebrauch gestattet, insbesondere sind jegliche Foto-Veröffentlichungen – beispielsweise auf nichtkommerziellen Homepages oder auf Internet-Plattformen wie YouTube, Facebook, etc. – sowie der Verkauf der Fotos untersagt. Der Inhaber/Besucher verpflichtet sich, nicht mit eigener Lichtquelle zu fotografieren und die Arbeit des Fernsehteams nicht zu behindern. Das Mitbringen von Fotoapparaten, Tonbandgeräten sowie Film- oder Videokameras ist nicht gestattet. Ton- Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Bei Nichtbeachten kann der Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. Gleiches gilt bei Nichtbeachten der Anweisungen der Ordnungskräfte.

 

 

8.          Programmänderungen

 

Im Falle von wesentlichen Programmänderungen, wie z.B. der Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter des Maifeld-Derby Open Air gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich auf www.mai-feld-derby.de bekannt geben.

 

 

9.          Zutritt zur Veranstaltung und Verhalten bei der Veranstaltung

 

9.1.       Festivalgelände: Der Zutritt zum Festivalgelände unterliegt der dort ausgehängten und unter [Link] jederzeit abrufbaren Festivalgeländeordnung. Mit Zutritt zum Bereich des Festivalgeländes erkennt jeder Ticketinhaber die Festivalgeländeordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich; sie gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser AGB.

 

9.2.       Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Veranstalter oder von dem Veranstalter beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Veranstalters, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Festivalgeländeverwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.

 

9.3.       Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Besucher oder Ticketinhaber mit einem wirksam gemäß Ziffer 2.6 erworbenen Besuchsrecht zum Zutritt zum Festivalgelände berechtigt. Der Zutritt zum Festivalgelände kann verweigert werden, wenn

 a) der Besucher oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Festivalgeländebereichs am Eingang und/oder im Innenraum des Festivalgeländes einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen, und/oder

 b) der Besucher oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Festivalgeländebereich bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit, und/oder

 c) die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR Code, Serien- und /oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom Veranstalter zu vertreten ist, und/oder

 d) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Besucher personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket entsprechend als Besucher gespeichert und über Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket vermerkt ist, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 12.4 vor.

Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch der Besucher bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.

 

9.4.       Das Parken ohne gültiges Parkticket ist nicht möglich. Beim Zutritt zum Festivalgelände wird eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, insbesondere beim Betreten des Infields eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.

 

9.5. Besondere Zutrittsbedingungen: Bei behördlich oder gesetzlich angeordneten Schutz- und Hygienemaßnahmen und/oder Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern kann der Veranstalter verpflichtet sein, den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum und den Aufenthalt im Festivalgelände zusätzlichen Anforderungen zu unterwerfen.

 a) Die jeweils geltenden Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen werden den Besuchern rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von allen Ticketinhabern zwingend zu beachten. Entsprechenden Weisungen des Veranstalters, der Polizei und/oder des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.

 b) Der Veranstalter ist berechtigt, die Einhaltung dieser zusätzlichen Anforderungen bei Ticketerwerb und/oder unmittelbar vor Zutritt zum oder bei Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände zu überprüfen und deren Einhaltung auch durchzusetzen. Kann der Ticketinhaber die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllen, kann der Veranstalter den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum Festivalgelände verweigern bzw. den Besuchern bzw. Ticketinhaber aus dem Festivalgelände verweisen.

 c) Insbesondere kann der Veranstalter zu folgenden Maßnahmen verpflichtet sein: 

  • Einrichtung von bestimmten Zutrittsfenstern: Der jeweilige Ticketinhaber ist in diesem Fall verpflichtet, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Im Fall der vorsätzlichen oder fahrlässigen Nicht-Einhaltung kann dem Ticketinhaber außerhalb des angegebenen Zeitfensters entschädigungslos der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden;

  • Erlass von zusätzlichen Hygiene- und Verhaltensregeln (z.B. Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Abstandsgebote);

  • Verarbeitung von

  • vorhandenen personenbezogenen Daten (z.B. Anschrift) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten,

  • zusätzlichen personenbezogenen Daten (z.B. weitere Kontaktdaten wie u.a. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Geburtsdatum) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten sowie

  • Nachweisen zu dem Impf-, Genesen- und/oder Teststatus auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO und, soweit die Verarbeitung gesundheitsbezogene Daten umfasst, Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO [i.V.m. den einschlägigen Vorschriften, z.B. der gültigen lokalen Coronaschutz-Verordnung und/oder der behördlichen Verfügung].

 d) In den Fällen der Ziffern 9.4 lit. b und lit. c kann der Besucher, sofern der Erwerb von Tickets zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der besonderen Zutrittsbedingungen bereits erfolgt war, vom Vertrag für die betroffene Veranstaltung (ggf. teilweise) zurückzutreten. Der Besucher erhält dann gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung, im Fall elektronisch versendeter Tickets unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung, den entrichteten Ticketpreis erstattet); bereits angefallene Gebühren (z.B. Service- und Versandgebühren) werden nicht erstattet. Das Rücktrittsrecht verwirkt, sobald der Besucher zu geltenden Zutrittsbedingungen einmal Festivalgeländezutritt erlangt und sich somit mit diesen Zutrittsbedingungen konkludent einverstanden erklärt hat.

 

9.6.       Informationspflicht und Ansteckungsrisiko: Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Vorfeld einer Veranstaltung im Festivalgelände rechtzeitig über mögliche zeitliche Verlegungen, Zuschauerausschlüsse und geltende Schutz- und Hygienevorschriften zu informieren. Die jeweils aktuellen Informationen hierzu sind unter [URL] abrufbar. Jeder Ticketinhaber erkennt zudem an, dass er sich – trotz ggf. ergriffener Schutz- und Hygienemaßnahmen – im Rahmen des Besuchs einer Veranstaltung des Veranstalters mit (Virus-) Krankheiten infizieren kann. Mit dem Besuch einer Veranstaltung geht der Ticketinhaber dieses Risiko bewusst ein.

 

 10. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke

 

Dem Besucher ist bewusst, dass beim Konzert, insbesondere vor der Bühne eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, gegebenenfalls Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor der jeweiligen Bühne zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.

 

 

  1. Nutzung der Campingflächen & Müll

 

a)  Das Campieren ist nur auf den dafür vorgesehenen und ausgeschilderten Flächen gestattet. Es besteht kein Anspruch auf einen Campingplatz.

b) Die Campingplätze dürfen nur mit erworbener Zusatzberechtigung genutzt werden. Selbiges gilt für Wohnmobile.

c) Die Fläche ist in vernünftigem Verhältnis zu nutzen.

d) Auf Mitcamper*innen ist Rücksicht zu nehmen. Bei grober Missachtung der Rücksichtnahme behält sich die Veranstalterin vor, Platzverweise ohne Gebührenrückerstattung auszusprechen.

e) Gaskartuschen sind vor Anreise auf Sicherheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Die Veranstalterin ist berechtigt, unsachgemäß genutzte Gaskartuschen zu konfiszieren.

f) Offenes Feuer ist nicht erlaubt und wird umgehend unterbunden. Nichteinhaltung kann in einem Platzverweis ohne Gebührenrückerstattung resultieren.

g) Flucht und Rettungsgassen sind jederzeit freizuhalten.

h) Park- und Campingplatz sowie das Veranstaltungsgelände sind von Müll und Unrat rein zu halten, der/die Besucher*in verpflichtet sich, seinen/ihren Müll in die bereitgestellten Behälter zu entsorgen.

i)  Die Stell- und Campingplätze sind bei Abreise in ordentlichem Zustand zu hinterlassen.

j) Der Betrieb von Soundanlagen auf Campingplätzen ist während der Tageszeit gestattet, zugehörige Lautsprecher sind jedoch so auszurichten, dass sie die umliegenden Besucher*innen nicht beschallen; die maximale Lautstärke kann von Ordnungskräften aus Gründen des Anwohner*innenschutzes begrenzt werden. Während den Ruhezeiten in der Nacht ist der Betrieb von Soundanlagen nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden geahndet.

 

 

  1. Datenschutz

 

Soweit in den Ticket-AGBs nicht konkret anders benannt (wie beispielsweise in Ziffer 6 zu Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltung) erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Ticketinhabers einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen Veranstalter und dem Kunden/Ticketinhaber bzw. zwischen dem Kunden und dem Ticketinhaber gemäß Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 b DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Ticketinhabers zur Wahrung berechtigter Interessen des Veranstalters. Die berechtigten Interessen des Veranstalters ergeben sich dabei aus Ziffer 3.1.

 

Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DSVGO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Veranstalters können den abrufbaren  DSGVO-Hinweisen des Veranstalters entnommen werden.

 

  1. Änderung

 

Die Veranstalter ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese AGB und/oder die Preisliste mit einer Frist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Besucher zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Besucher schriftlich oder – wenn der Besucher sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Besucher nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Veranstalter hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch der Besucher ist an die in Ziffer 1.1 genannte Kontaktadresse zu richten.

 

 

14.        Anwendbares Recht, Gerichtsstand
 

14.1  Auf den Besuchervertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

 

14.2  Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Veranstalters.

 

14.3  Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Ticket-AGB´s und/oder der Gültigkeit und/oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser Ticket-AGB´s ergeben, ist der Sitz des Veranstalters, es sei denn der Kunde ist Verbraucher.

 

 

15.   Kein Widerrufsrecht

 

Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch, wenn der Veranstalter Eintrittskarten über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Besuchers beim Kauf einer Eintrittskarte. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.

 

  1. Schlussklausel

 

Sollten einzelne Klauseln in diesen Ticket-AGB´s ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Im Falle der Unwirksamkeit einer Regelung haben die Parteien in gutem Glauben darüber zu verhandeln, diese durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke innerhalb dieser Ticket-AGB.

 

 

17.    Streitbeilegung

 

17.1    Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

 

17.2      Information zu Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen (§ 36 VSBG):

Die Popkultur Rhein-Neckar-Maifeld gGmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.